Gutachten & Befund

Die klinisch-psychologische Diagnostik (Erstellung von Gutachten / Befunde) dient der Beantwortung einer speziellen Fragestellung.

In einem Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen im Detail und erheben relevante Informationen. Daraufhin folgt eine klinisch-psychologische Untersuchung – entweder sofort nach dem Erstgespräch oder in einem nachfolgend gesonderten Termin -, bei der je nach Fragestellung verschiedene Tests und Fragebögen zum Einsatz kommen. Sollten Sie bereits Vorbefunde haben, nehmen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit. 

Im Anschluss wird in einer extra terminierten Befundbesprechung die Ergebnisse und die darauf aufbauende Empfehlung und mögliche Vorgangsweisen besprochen. 

Der Preis setzt sich zusammen aus den Einheiten, die Sie bei mir waren, der Vor- und Nachbereitungszeit und dem erforderlichen Testmaterial.

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Bewerber für eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B) müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer sog. waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen Aufschluss darüber geben, ob ein Mensch dazu neigt, besonders unter psychischen Belastungen, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden. 

Voraussetzungen

Ablauf

Telefonisch vereinbaren wir einen Termin für die waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung. Beraumen Sie sich großzügig zwei Stunden Zeit ein. Die waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung besteht aus einem explorativen Gespräch und einer Computertestung. 

Im Falle eines negativen Ergebnisses haben Sie die Möglichkeit der sog. Stufe 2, eine vertiefte Untersuchung, welche gemäß Waffengesetz gesondert in Rechnung gestellt wird. Lehnen Sie die Stufe 2 ab, muss das negative Gutachten vom Gutachter unverzüglich an die Behörden übermittelt werden. 

Zur Testung ist ein Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Lesebrille mitzubringen. 

 

Klinisch-psychologische Begutachtung als Nachweis für die postgraduelle Ausbildung für Klinische Psychologen/innen und Gesundheitspsychologen/innen

Die Ausbildung zum/zur Klinischen Psychologen/in bzw. Gesundheitspsychologen/in verlangt einen Nachweis einer psychischen Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 7 PG. Dies umfasst ein Explorationsgespräch und eine Persönlichkeits- sowie Leistungsdiagnostik. 

Das Gutachten wird nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt und ist privat zu bezahlen. Sie können dies als Werbungskosten / Ausbildungskosten steuerlich absetzen.  

Der Langsamste, der sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht noch immer geschwinder, als jener, der ohne Ziel umherirrt.
Gotthold Ephraim Lessing
pedretscher.at
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