Aufgeräumter Schreibtisch mit Ledgerbuch, Füllfeder und Briefumschlägen.

Kostenzuschüsse der Krankenkassen klinisch-psychologische Behandlung in Österreich.

Seit 2026 sind die Krankenkassen-Zuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung erhöht. Was Sie wissen müssen — und wie die Einreichung funktioniert.

Christina PedretscherMag. Christina Pedretscher
3 Min. Lesezeit
Key Takeaways
  • Krankenkassen-Zuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung wurden 2026 erhöht.
  • Fixer Zuschuss pro Sitzung nach Honorarnote und ärztlicher Überweisung.
  • Ärztliche Überweisung ist NICHT zum Ersttermin nötig.
  • Gilt bei eingetragenen klinischen Psycholog:innen über mehrere Einheiten.
  • Transparente Information zu Ablauf und Voraussetzungen in der Praxis.

Viele Menschen wissen nicht, dass klinisch-psychologische Behandlung in Österreich von den Krankenkassen finanziell unterstützt wird. Und ab dem Jahr 2026 sind diese sogar erhöht worden.

Wie der Zuschuss funktioniert.

Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen fixen Zuschuss pro Sitzung, der nach Einreichung der Honorarnote und einer ärztlichen Überweisung (benötigen Sie NICHT zum Ersttermin) rückerstattet wird. Diese Kostenzuschüsse gelten für klinisch-psychologische Behandlung bei eingetragenen klinischen Psycholog:innen und können über mehrere Einheiten hinweg genutzt werden.

Wie ich Sie unterstütze.

Als klinische Psychologin — Mag. Christina Pedretscher — informiere ich Sie in meiner Praxis in Feldkirchen in Kärnten gerne transparent darüber, welche Kostenzuschüsse für Sie möglich sind, wie die Einreichung funktioniert und was Sie dafür benötigen.

Wenn Sie klinisch-psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und Fragen zu den Kostenzuschüssen haben, vereinbaren Sie gerne einen Ersttermin.

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