Waffenpsychologisches Gutachten für die Waffenbesitzkarte und den Waffenpass.

Das klinisch-psychologische Gutachten ist verpflichtender Teil der Verlässlichkeitsprüfung für die Waffenbesitzkarte (WBK) und den Waffenpass. Ich begleite Sie durch diesen Prozess in Feldkirchen, Kärnten — sachlich, respektvoll und mit einem schriftlichen Befund, den Sie der Behörde vorlegen können.

Im Überblick

Die Verlässlichkeitsprüfung und Ihr Gutachten.

Für den Erwerb und Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen — also für die Waffenbesitzkarte (WBK) und den Waffenpass — ist die psychologische Verlässlichkeitsprüfung ein verpflichtender Bestandteil des Verfahrens. Waffenbesitzkarten und Waffenpässe werden auf fünf Jahre befristet ausgestellt; eine unbefristete Verlängerung setzt eine erneute Begutachtung voraus.

Im Rahmen des Gutachtens prüfe ich nach standardisierten, vom Bundesministerium für Inneres anerkannten Verfahren, ob die persönlichen Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang mit einer Waffe vorliegen. Mein Anspruch: Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt, wie lange es dauert und was am Ende dokumentiert wird.

Der Termin findet in einer ruhigen Praxisatmosphäre in Feldkirchen statt — ohne Wartezeiten einer Großstadtbegutachtung. Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Erfordernis des Gutachtens ausgenommen; ob das auf Sie zutrifft, klären wir gerne vorab.

Passt zu Ihnen, wenn …

Wer braucht ein waffenpsychologisches Gutachten?

  • Antragsteller:innen einer Waffenbesitzkarte (WBK) — Erstantrag oder Verlängerung
  • Antragsteller:innen eines Waffenpasses — Erstantrag oder Verlängerung
  • Personen, deren befristete WBK / Waffenpass nach 5 Jahren unbefristet verlängert werden soll
  • Sportschützen mit Bedarf an genehmigungspflichtigen Schusswaffen
  • Sicherheits- und Berufswaffenträger:innen mit dienstlicher Notwendigkeit
  • Personen, denen die Behörde eine erneute Verlässlichkeitsprüfung auferlegt

Ablauf

So läuft der Termin ab.

  1. 01

    Terminvereinbarung

    Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Wir klären kurz, wofür Sie das Gutachten benötigen (WBK, Waffenpass, Verlängerung) und vereinbaren einen Termin in Feldkirchen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Übersicht, was Sie zum Termin mitbringen sollten.

  2. 02

    Untersuchung vor Ort

    Die Begutachtung findet in einer ruhigen, respektvollen Atmosphäre statt. Ablauf, Dauer und Inhalte bespreche ich am Beginn des Termins transparent mit Ihnen — Sie wissen, was kommt, und haben Zeit, sich darauf einzulassen.

  3. 03

    Schriftliche Stellungnahme

    Im Anschluss werte ich die Ergebnisse aus und erstelle Ihr Gutachten nach gesetzlichen Vorgaben. Sie erhalten den schriftlichen Befund üblicherweise innerhalb weniger Werktage — bereit zur Vorlage bei der Waffenbehörde.

Preise

Klar, transparent, fair.

Die Kosten sind selbst zu tragen — eine Quittung für Ihre Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich.

  • Waffenpsychologisches Gutachten (Gesamtpaket)€ 816,–
  • Zweittermin / ergänzende Befundungauf Anfrage

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten.

  • Ist das psychologische Gutachten verpflichtend?

    Ja. Das klinisch-psychologische Gutachten ist ein verpflichtender Teil der Verlässlichkeitsprüfung für die Waffenbesitzkarte und den Waffenpass.

  • Wie lange ist das Gutachten gültig?

    Waffenbesitzkarten und Waffenpässe werden auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Für eine unbefristete Verlängerung ist eine erneute Begutachtung erforderlich — in Form eines Screenings.

  • Brauche ich auch als Jäger:in ein Gutachten?

    Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind nach dem neuen Gesetz vom Erfordernis des psychologischen Gutachtens ausgenommen. Ob das auf Ihre konkrete Situation zutrifft, klären wir im Vorgespräch.

  • Bekomme ich das Gutachten ausgehändigt?

    Ja. Nach Abschluss der Auswertung erhalten Sie das Gutachten in schriftlicher Form — zur Vorlage bei der Waffenbehörde oder, auf Wunsch, mit direkter Übermittlung an die zuständige Stelle. Eine Kopie für Ihre Unterlagen bleibt selbstverständlich bei Ihnen. Inhalte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

  • Was passiert bei einem negativen Ergebnis?

    Sollte das Gutachten nicht zu Ihren Gunsten ausfallen, bespreche ich die Befundlage in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen — verständlich und ohne Wertung. In der Regel besteht die Möglichkeit einer erneuten Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Entscheidung über die Waffenbesitzkarte beziehungsweise den Waffenpass trifft im Übrigen immer die Waffenbehörde — nicht die Psychologin.

  • Gilt das Gutachten in ganz Österreich?

    Ja. Als eingetragene klinische Waffenpsychologin bin ich befugt, waffenpsychologische Gutachten auszustellen, die österreichweit von Waffenbehörden anerkannt werden — unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie Ihren Antrag einreichen.

  • Wie bereite ich mich auf den Termin vor?

    Eine spezielle Vorbereitung ist nicht nötig. Hilfreich ist, ausgeschlafen und nüchtern zu erscheinen, einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und sich vorab zu überlegen, warum Sie eine WBK / einen Waffenpass benötigen. Brillenträger:innen denken bitte an ihre Sehhilfe. Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie eine kurze Liste mit.

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